„Reisenden mit krankhafter Bücherstehlsucht (Biblioklepsie) ist der Zutritt nach Buchhaim untersagt und die sofortige Umkehr angeraten. Bei Zuwiderhandlung und Buchdiebstahl wird nicht nur der Diebstahl, sondern auch die Zuwiderhandlung dieses Verbotes drakonisch bestraft. Kehre um, Biblioklept, solange Du noch kannst.“

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