Startseite » Quote » Ernst Jünger » „Die Rechtsverletzung kann auch legalen Anstrich tragen, etwa dadurch, daß die herrschende Partei eine verfassungsändernde Mehrheit bewirkt. Die Mehrheit kann zugleich recht haben und Unrecht tun: der Widerspruch geht in einfache Köpfe nicht hinein. Bereits bei den Abstimmungen läßt sich oft schwer entscheiden, wo das Recht aufhört und die Gewalt beginnt.“
„Die Rechtsverletzung kann auch legalen Anstrich tragen, etwa dadurch, daß die herrschende Partei eine verfassungsändernde Mehrheit bewirkt. Die Mehrheit kann zugleich recht haben und Unrecht tun: der Widerspruch geht in einfache Köpfe nicht hinein. Bereits bei den Abstimmungen läßt sich oft schwer entscheiden, wo das Recht aufhört und die Gewalt beginnt.“