„Die Rechtsverletzung kann auch legalen Anstrich tragen, etwa dadurch, daß die herrschende Partei eine verfassungsändernde Mehrheit bewirkt. Die Mehrheit kann zugleich recht haben und Unrecht tun: der Widerspruch geht in einfache Köpfe nicht hinein. Bereits bei den Abstimmungen läßt sich oft schwer entscheiden, wo das Recht aufhört und die Gewalt beginnt.“

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