Startseite » Quote » Johann Wolfgang von Goethe » „In einem wohleingerichteten Staate soll das Recht selbst nicht auf unrechte Weise geschehn.“ Dichtung und Wahrheit, III, 14“
„In einem wohleingerichteten Staate soll das Recht selbst nicht auf unrechte Weise geschehn.“ Dichtung und Wahrheit, III, 14“