„Demgegenüber ist es wichtig, daß der Waldgänger sich in seiner Sittlichkeit, in seiner Kampfführung, in seiner Gesellschaft nicht nur deutlich vom Verbrecher unterscheidet, sondern daß dieser Unterschied auch in seinem Inneren lebendig ist. Er kann das Rechte nur in sich finden, in einer Lage, in der Rechts- und Staatsrechtslehrer ihm nicht das nötige Rüstzeug an die Hand geben. Bei Dichtern und Philosophen erfahren wir schon eher, was zu verteidigen ist.“

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