„Betrachten wir etwa die Freiheiten und Rechte des Einzelnen in ihrem Verhältnis zur Autorität. Sie werden durch die Verfassung bestimmt. Freilich wird man immer wieder und leider wohl auch noch für längere Zeit mit der Verletzung dieser Rechte rechnen müssen, sei es durch den Staat, sei es durch eine Partei, die sich des Staates bemächtigt, sei es durch einen fremden Eindringling oder durch kombinierte Zugriffe. Man kann wohl sagen, daß sich die Massen… in einem Zustand befinden, in dem sie Verfassungsverletzungen kaum noch wahrnehmen. Wo dieses Bewußtsein einmal verloren gegangen ist, wird es künstlich nicht wieder hergestell.“

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