„Andererseits ist die Wahrung der Freiheit menschliche Aufgabe. Sie geht, da sie das Humane stärker kennzeichnet als die Staatenbildung, der Wahrung des Staates voran. Nicht der Staat kann daher die Freiheit garantieren, sondern nur der Mensch selbst. Das schließt nicht aus, daß er sich auch des Staates in dieser Absicht bedient.“

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